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Flotte Fööt
Marion Küster
Kieler Straße 1a
24589 Nortorf
Telefon: 0160 55 400 85
e-mail: salonized@web.de
UmsatzsteuerID: DE35328901
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Flotte Fööt
Marion Küster
§ 1. Allgemeines
Diese Bedingungen betreffen alle Dienstleistungen und den Verkauf von Produkten, die zwischen Flotte Fööt Marion Küster und dem Kunden, bzw. der Kundin zustande kommen bzw. geschlossen werden. Ausnahmen von Transaktionen, die nicht unter die allgemeinen Geschäftsbedingungen fallen, bedürfen der Mitteilung in schriftlicher Form.
Behandlungen werden auf Wunsch und nach Terminabsprache mit voll geschäftsfähigen Kunden ausgeführt. Personen unter 18 Jahren brauchen eine Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten für den Termin und die Behandlung, wobei die persönliche Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten ausreichend ist.
Die Behandlung richtet sich nach den Wünschen der Kunden. Der Ablauf wird nach der Behandlungsempfehlung der Behandelnden sach- und fachgerecht vorgenommen.
§ 2. Behandlungsdauer, Behandlungsbeginn und -ende
Die Behandlungsdauer ist der Angebots- und Preisliste zu entnehmen. Im Bedarfsfall kann die Behandlungsdauer den Erfordernissen des einzelnen Behandlungsfalls angepasst werden. Die Behandlung beginnt und endet pünktlich zur vereinbarten Zeit.
Die Behandlungsdauer ist der Angebots- und Preisliste zu entnehmen. Im Bedarfsfall kann die Behandlungsdauer den Erfordernissen des einzelnen Behandlungsfalls angepasst werden. Die Behandlung beginnt und endet pünktlich zur vereinbarten Zeit.
§ 3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise für die Ausführung der Leistungen und verkauften Waren richten sich nach den aktuellen Preislisten, die vor Ort zur Einsicht ausliegen.
Alle Zahlungen an Flotte Fööt Marion Küster sind unmittelbar nach Erbringung der Dienstleistung oder Verkauf vor Ort zu leisten. Bei einer erstmaligen Online-Terminbuchung wird der zu Zahlende Betrag direkt bei der Buchung fällig.
Alle Preise für die Ausführung der Leistungen und verkauften Waren richten sich nach den aktuellen Preislisten, die vor Ort zur Einsicht ausliegen.
Alle Zahlungen an Flotte Fööt Marion Küster sind unmittelbar nach Erbringung der Dienstleistung oder Verkauf vor Ort zu leisten. Bei einer erstmaligen Online-Terminbuchung wird der zu Zahlende Betrag direkt bei der Buchung fällig.
§ 4. Dienstleistung
Flotte Fööt Marion Küster führt Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen am Kunden aus. Sollten Änderungen bei Behandlungen auftreten, wird der Dienstleister den Kunden noch vor Beginn der Behandlung davon in Kenntnis setzen.
Flotte Fööt Marion Küster führt Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen am Kunden aus. Sollten Änderungen bei Behandlungen auftreten, wird der Dienstleister den Kunden noch vor Beginn der Behandlung davon in Kenntnis setzen.
§ 5. Terminvereinbarung
Termine werden von Flotte Fööt Marion Küster verbindlich vergeben. Sollte eine Absage bzw. ein Verschieben eines bestätigten Termins von Nöten sein, sollte der Kunde, bzw. die Kundin dies rechtzeitig und sobald wie möglich, mindestens aber 24 Stunden vor dem Termin, mitteilen. Sollte der Termin nicht rechtzeitig oder gar nicht abgesagt werden, hat Flotte Fööt Marion Küster das Recht, eine Ausfallgebühr in Höhe von 25,- € in Rechnung zu stellen.
Termine werden von Flotte Fööt Marion Küster verbindlich vergeben. Sollte eine Absage bzw. ein Verschieben eines bestätigten Termins von Nöten sein, sollte der Kunde, bzw. die Kundin dies rechtzeitig und sobald wie möglich, mindestens aber 24 Stunden vor dem Termin, mitteilen. Sollte der Termin nicht rechtzeitig oder gar nicht abgesagt werden, hat Flotte Fööt Marion Küster das Recht, eine Ausfallgebühr in Höhe von 25,- € in Rechnung zu stellen.
§ 6. Geschenkgutscheine und Aktions Angebote
Geschenkgutscheine sind unbefristet gültig, sollten jedoch spätestens innerhalb von 2 Jahren eingelöst werden. Der Gegenwert eines Geschenkgutscheines kann nicht bar ausbezahlt werden. Der Kunde, bzw. die Kundin hat kein Recht auf eine Barauszahlung des nicht genutzten Restwertes eines Gutscheines.
Angebots Aktionen gelten ausschließlich in der ausgeschriebenen Frist und sind in dieser Zeit wahrzunehmen bzw. gelten, solange diese vorrätig sind.
Geschenkgutscheine sind unbefristet gültig, sollten jedoch spätestens innerhalb von 2 Jahren eingelöst werden. Der Gegenwert eines Geschenkgutscheines kann nicht bar ausbezahlt werden. Der Kunde, bzw. die Kundin hat kein Recht auf eine Barauszahlung des nicht genutzten Restwertes eines Gutscheines.
Angebots Aktionen gelten ausschließlich in der ausgeschriebenen Frist und sind in dieser Zeit wahrzunehmen bzw. gelten, solange diese vorrätig sind.
§ 7. Warenumtausch
Aktionsware, individuell bestellte Ware oder bereits gebrauchte Ware sowie Gutscheine sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Aktionsware, individuell bestellte Ware oder bereits gebrauchte Ware sowie Gutscheine sind vom Umtausch ausgeschlossen.
§ 8. Mängelansprüche
Sofern die Ware bzw. Behandlung mit Mängeln behaftet ist, wird Flotte Fööt Marion Küster in angemessener Zeit für Nacherfüllung, d.h. entweder für Ersatzlieferung oder für Beseitigung der Mängel sorgen.
Sofern die Ware bzw. Behandlung mit Mängeln behaftet ist, wird Flotte Fööt Marion Küster in angemessener Zeit für Nacherfüllung, d.h. entweder für Ersatzlieferung oder für Beseitigung der Mängel sorgen.
§ 9. Persönliche Daten und Privatsphäre
Der Kunde, bzw. die Kundin versichert, alle persönlichen Daten und Informationen, die relevant für die professionelle Behandlung der geforderten Dienstleistung sind, an Mitarbeiter von Flotte Fööt Marion Küster und/oder dem Inhaber weiterzugeben. Diese Daten werden auf der Kundenkarteikarte in schriftlicher oder elektronischer Form gespeichert. Flotte Fööt Marion Küster verpflichtet sich, diese Daten nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklauseln einzusetzen und die Daten ohne schriftliche Einwilligung nicht an Dritte oder an außenstehende Personen weiterzugeben.
Der Kunde, bzw. die Kundin versichert, alle persönlichen Daten und Informationen, die relevant für die professionelle Behandlung der geforderten Dienstleistung sind, an Mitarbeiter von Flotte Fööt Marion Küster und/oder dem Inhaber weiterzugeben. Diese Daten werden auf der Kundenkarteikarte in schriftlicher oder elektronischer Form gespeichert. Flotte Fööt Marion Küster verpflichtet sich, diese Daten nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklauseln einzusetzen und die Daten ohne schriftliche Einwilligung nicht an Dritte oder an außenstehende Personen weiterzugeben.
§ 10. Vertraulichkeit
Flotte Fööt Marion Küster ist verpflichtet, alle Informationen, die während der Behandlung oder dem Service besprochen wurden, geheim zu halten und vertraulich zu behandeln. Informationen werden als vertraulich eingestuft, wenn der Kunde dies zum Ausdruckt bringt, bzw. wenn dies aus dem Inhalt der Informationen zu folgern ist. Die Vertraulichkeit wird außer Kraft gesetzt, wenn dies von Rechtswegen entschieden wird und Flotte Fööt Marion Küster von der Vertraulichkeitsklausel entbunden wird.
Flotte Fööt Marion Küster ist verpflichtet, alle Informationen, die während der Behandlung oder dem Service besprochen wurden, geheim zu halten und vertraulich zu behandeln. Informationen werden als vertraulich eingestuft, wenn der Kunde dies zum Ausdruckt bringt, bzw. wenn dies aus dem Inhalt der Informationen zu folgern ist. Die Vertraulichkeit wird außer Kraft gesetzt, wenn dies von Rechtswegen entschieden wird und Flotte Fööt Marion Küster von der Vertraulichkeitsklausel entbunden wird.
§ 11. Haftung
Flotte Fööt Marion Küster wird den Kunden, bzw. die Kundin im Rahmen einer rechtlich korrekten und angemessenen Aufklärung über die Maßnahmen und im Rahmen auftretender Folgen, Komplikationen und die durch den Kunden, bzw. der Kundin anzuwendenden Maßnahmen mündlich aufklären und dies in der Kartei dokumentieren.
Eine Behandlung am Fuß erfolgt mit schneidenden und rotierenden Instrumenten. Dabei kann es auch bei sorgfältigen Arbeiten zu Gewebeläsionen kommen.
Flotte Fööt Marion Küster kann keine Haftung übernehmen, wenn der Kunde durch eine Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf vom Kunden gelieferten Informationen beruhen und sich diese als unzureichend oder falsch herausstellen. Dies bezieht sich vor allen Dingen, aber nicht ausschließlich, auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten außerhalb von Flotte Fööt Marion Küster oder Nichteinhaltung der gegebenen Instruktionen und Informationen. Durch die Art der Dienstleistung am Menschen ist ein grundsätzlicher Therapieerfolg im Rahmen eines Dienstleistungsvertrag nicht geschuldet. Flotte Fööt Marion Küster verpflichtet sich, alle Maßnahmen mit der größtmöglichen Sorgfalt durchzuführen. Flotte Fööt Marion Küster haftet nur für Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Bei Behandlungen, die auf Grund der gegebenen Bedingungen schon grundsätzlich als schwierig gelten (z.B. extreme Nageldeformitäten, ein eingewachsener Nagel mit ausgeprägtem Caro luxurians oder eine bereits vorhandene Läsion), kann Flotte Fööt Marion Küster Maßnahmen unter Berufung der möglichen Komplikationen ablehnen, den Kunden, bzw. die Kundin an einen Arzt verweisen. Der Kunde, bzw. die Kundin kann keine Maßnahme verlangen, die Flotte Fööt Marion Küster unter der Abwägung von Risiko oder Verantwortung ablehnt. Hieraus entstehen auch keine Ansprüche.
Flotte Fööt Marion Küster kann keine Haftung übernehmen, wenn der Kunde durch eine Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf vom Kunden gelieferten Informationen beruhen und sich diese als unzureichend oder falsch herausstellen. Dies bezieht sich vor allen Dingen, aber nicht ausschließlich, auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten außerhalb von Flotte Fööt Marion Küster oder Nichteinhaltung der gegebenen Instruktionen und Informationen. Durch die Art der Dienstleistung am Menschen ist ein grundsätzlicher Therapieerfolg im Rahmen eines Dienstleistungsvertrag nicht geschuldet. Flotte Fööt Marion Küster verpflichtet sich, alle Maßnahmen mit der größtmöglichen Sorgfalt durchzuführen. Flotte Fööt Marion Küster haftet nur für Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Bei Behandlungen, die auf Grund der gegebenen Bedingungen schon grundsätzlich als schwierig gelten (z.B. extreme Nageldeformitäten, ein eingewachsener Nagel mit ausgeprägtem Caro luxurians oder eine bereits vorhandene Läsion), kann Flotte Fööt Marion Küster Maßnahmen unter Berufung der möglichen Komplikationen ablehnen, den Kunden, bzw. die Kundin an einen Arzt verweisen. Der Kunde, bzw. die Kundin kann keine Maßnahme verlangen, die Flotte Fööt Marion Küster unter der Abwägung von Risiko oder Verantwortung ablehnt. Hieraus entstehen auch keine Ansprüche.
Für Folgeschäden, insbesondere durch das Nichteinhalten von empfohlenen Maßnahmen durch den Kunden, bzw. die Kundin wird nicht gehaftet. Für nicht vorhersehbare oder nicht im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegende Schäden kann keine Haftung erfolgen. Keine Haftung kann zudem erfolgen, wenn der Kunde, bzw. die Kundin dem Hinweis, in Notfällen unverzüglich medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen, nicht nachkommt oder auch Kontrolltermine nicht einhält. Der Kunde, die Kundin versichert, alle persönlichen Daten und Informationen, die relevant für die professionelle Behandlung der geforderten Dienstleistungen sind, an Flotte Fööt Marion Küster weiterzugeben. Des Weiteren ist er verpflichtet, Flotte Fööt Marion Küster über schwere, ansteckende Krankheiten oder Infektionen (HIV, Hepatitis, Tuberkulose, multiresistente Keime oder Ähnliches) sofort nach bekannt werden, zu informieren bzw. bei Nachfrage wahrheitsgemäß zu antworten. Das Vorhandensein dieser Erkrankungen kann eine Behandlungsablehnung zur Folge haben. Ersatzansprüche entstehen dadurch nicht. Einen erhöhten Behandlungsaufwand (wie z.B. Schutzkleidung und andere spezielle Maßnahmen bei MRSA) muss der Kunde , bzw. die Kundin zahlen.
Wenn der Kunde, bzw. die Kundin auf die verwendeten Produkte allergisch reagiert, übernimmt Flotte Fööt Marion Küster keine Haftung. Flotte Fööt Marion Küster ist nicht verantwortlich für den Verlust oder die Zerstörung persönlicher Gegenstände und von Besitz des Kunden, die (der) mit in den Laden von Flotte Fööt Marion Küster gebracht wurde(n).
§ 12. Beschädigung und Diebstahl
Flotte Fööt Marion Küster hat das Recht, für alle vom Kunden verursachten Schäden eine Wiedergutmachung zu fordern. Ladendiebstähle werden zur Anzeige gebracht und mit einer Bearbeitungsgebühr von 250,- € in Rechnung gestellt.
Flotte Fööt Marion Küster hat das Recht, für alle vom Kunden verursachten Schäden eine Wiedergutmachung zu fordern. Ladendiebstähle werden zur Anzeige gebracht und mit einer Bearbeitungsgebühr von 250,- € in Rechnung gestellt.
§ 13. Beschwerden und Reklamationen
Sollte der Kunde eine Beschwerde oder eine Reklamation über den Service, bzw. das gekaufte Produkt haben, so muss dies schnellstmöglich, spätestens aber 5 Tage nach Erkennen des Reklamationsgrund dem Geschäftsführer von Flotte Fööt Marion Küster gemeldet werden. Flotte Fööt Marion Küster muss innerhalb der darauf folgenden 7 Arbeitstage eine akzeptable Lösung unterbreiten, um die Reklamation auszuräumen. Ist eine Reklamation berechtigt, muss Flotte Fööt Marion Küster die reklamierte Arbeit ohne zusätzliche Zahlung erneut leisten, bzw. reklamiertes Produkt ersetzen. Sollte die Reklamation nicht zur Zufriedenheit des Kunden bereinigt werden, kann dies auch von einer Schiedsstelle oder einem Gericht entschieden werden.
Sollte der Kunde eine Beschwerde oder eine Reklamation über den Service, bzw. das gekaufte Produkt haben, so muss dies schnellstmöglich, spätestens aber 5 Tage nach Erkennen des Reklamationsgrund dem Geschäftsführer von Flotte Fööt Marion Küster gemeldet werden. Flotte Fööt Marion Küster muss innerhalb der darauf folgenden 7 Arbeitstage eine akzeptable Lösung unterbreiten, um die Reklamation auszuräumen. Ist eine Reklamation berechtigt, muss Flotte Fööt Marion Küster die reklamierte Arbeit ohne zusätzliche Zahlung erneut leisten, bzw. reklamiertes Produkt ersetzen. Sollte die Reklamation nicht zur Zufriedenheit des Kunden bereinigt werden, kann dies auch von einer Schiedsstelle oder einem Gericht entschieden werden.
§ 14. Verhaltensweisen
Der Kunde, die Kundin verpflichtet sich während seines Besuchs bei Flotte Fööt Marion Küster eine angemessene Verhaltensweise an den Tag zu legen. Sollte sich der Kunde, die Kundin selbst nach einer Verwarnung weiterhin nicht angemessen verhalten, so hat die Geschäftsleitung das Recht, den Kunden aus dem Laden von Flotte Fööt Marion Küster zu verweisen und ggf. ein Hausverbot auszusprechen.
Der Kunde, die Kundin verpflichtet sich während seines Besuchs bei Flotte Fööt Marion Küster eine angemessene Verhaltensweise an den Tag zu legen. Sollte sich der Kunde, die Kundin selbst nach einer Verwarnung weiterhin nicht angemessen verhalten, so hat die Geschäftsleitung das Recht, den Kunden aus dem Laden von Flotte Fööt Marion Küster zu verweisen und ggf. ein Hausverbot auszusprechen.
§ 15. Änderungsvorbehalt
Flotte Fööt Marion Küster behält sich zwischenzeitliche Änderungen in Art und Umfang der Behandlungen sowie Preisen vor.
Flotte Fööt Marion Küster behält sich zwischenzeitliche Änderungen in Art und Umfang der Behandlungen sowie Preisen vor.
§ 16. AGB, Preisliste
Bei Erscheinen neuer AGB`s bzw. neuer Angebots- und Preislisten verlieren alle vorherigen ihre Gültigkeit.
Bei Erscheinen neuer AGB`s bzw. neuer Angebots- und Preislisten verlieren alle vorherigen ihre Gültigkeit.
Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Vereinbarung unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl bestehen. Für die unwirksame Bestimmung ist ggf. eine wirksame Bestimmung zu treffen, die dem, was die Vertragsparteien gewollt haben, am nächsten kommt